UST XXVI

Der UST XXVI setzt die erfolgreiche Tradition der US Treuhand Fonds fort, die wir als „Gemeinsam Investieren“ beschreiben. Im Falle des UST XXVI hat sich der US Treuhand Eigentümer und Assetmanager Lothar Estein verpflichtet, mittelbar mit mindestens 11% an den Immobilien beteiligt zu sein, in die der UST XXVI investiert. Lead-Investor und Anleger des UST XXVI sind somit Investmentpartner.

UST XXVI – Investitionsstrategie

Das Investmentziel des UST XXVI ist das Erwirtschaften einer positiven Rendite, halbjährlicher Auszahlungen und die Erzielung von Wertzuwächsen bei möglichst geringen Wert- und Auszahlungsschwankungen. Der UST XXVI kann das investierte Kapital in Bestandsimmobilien der Nutzungsarten Büro, Logistik, Handel und Wohnimmobilien investieren. Mindestens 75% des investierten Kapitals werden in Immobilien in Metropolregionen im Südosten der USA angelegt.

Vier gute Gründe für die Sachwertinvestition in den UST XXVI

#Grund1

Immobilieninvestitionen in der führenden Volkswirtschaft, den USA

#Grund2

Immobilienfonds mit attraktiven Renditechancen

#Grund3

Erfahrener und erfolgreicher US-Investmentpartner mit hoher Eigenbeteiligung

#Grund4

Diversifizierung in die Weltleitwährung, den US-Dollar

UST XXVI - Dokumente

Hier finden Sie alle relevanten Dokumente zum UST XXVI im Überblick: Vom Verkaufsprospekt über das Basisinformationsblatt bis hin zur Beitrittserklärung. Alle Dokumente stehen als PDF Download bereit.

Weitere Werbedokumente folgen kurzfristig.

Die Papierform der Dokumente können Sie hier anfordern: fonds@ustreuhand.de

Zum Anzeigen der PDF-Dateien benötigen Sie den Adobe Reader. Diesen können Sie hier kostenlos downloaden.

Download

Sonstiges: KVG und Verwahrstelle

Der UST XXVI ist ein vollregulierter AIF.
 

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft fungiert die
 
Als Verwahrstelle des UST XXVI fungiert die
 
HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Rödl AIF Verwahrstelle GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Kapstadtring 8
22297 Hamburg
Kehrwieder 9
20457 Hamburg
E-Mail
E-Mail
Jobs
UST XXVI